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Wir sind ein anerkannter ambulanter Pflegedienst mit der Zulassung aller Kassen und sind berechtigt über unten aufgeführten Institutionen abzurechnen

Beihilfe - Sozialhilfe - Pflegekasse - Krankenkasse usw.

Wir übernehmen alle Tätigkeiten der Medizinischen und Pflegerischen Betreuung

Grundpflege nach SGB XI 

Unter Grundpflege versteht man die individuelle Körperpflege (Waschen, Baden, Duschen, Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege), Hilfe beim An- und Auskleiden, Lagern und Betten.

Zur Grundpflege zählen:

  • Morgen- und Abendtoilette
  • Ganzkörperwäsche
  • Lagern / Mobilisieren
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
  • Begleitung bei Aktivitäten
  • Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten
    – Mundgerechte Zubereitung
    – Erwärmen, Vorbereiten und Zubereiten
  • Sondenernährung
  • Stomaversorgung